Vereinsstatuten


§1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

  1. Der Verein führt den Namen „Dartssportverein Phönix“.
  2. Der Sitz des Vereins ist 8530 Deutschlandsberg, Steiermark.
  3. Das Vereinslokal befindet sich im Café Phönix, Familie Arndt, Glashüttenstraße 46, 8530 Deutschlandsberg.
  4. Der Tätigkeitsbereich des Vereins erstreckt sich auf Österreich.

§2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung, Pflege und Ausübung des Dartsports.
  2. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
    • regelmäßigen Trainings- und Spielbetrieb
    • Teilnahme an Ligen, Meisterschaften und sportlichen Bewerben
    • Durchführung von Vereinsveranstaltungen und Turnieren
    • Förderung des sportlichen und kameradschaftlichen Miteinanders

§3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

  1. Die ideellen Mittel sind:
    • sportliche Aktivitäten und Trainings
    • Vereinsabende und Veranstaltungen
    • Teilnahme an Wettkämpfen
  2. Die materiellen Mittel sind:
    • Mitgliedsbeiträge
    • freiwillige Spenden
    • Einnahmen aus Veranstaltungen

§4 Arten der Mitgliedschaft

  1. Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in folgende Mitgliedsarten:
    • Ordentliche Mitglieder
    • Aktive Mitglieder
    • Passive Mitglieder
  2. Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen, die den Verein voll unterstützen und am Vereinsleben teilnehmen.
  3. Aktive Mitglieder sind natürliche Personen, die am sportlichen Spielbetrieb teilnehmen, jedoch kein Stimmrecht im Verein besitzen.
  4. Passive Mitglieder sind natürliche Personen, die den Verein ideell unterstützen.


§5 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt auf Grund eines schriftlichen Beitrittsantrags.
  2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

§6 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch:
    • freiwilligen Austritt
    • Ausschluss durch den Vorstand
    • Tod des Mitglieds
  2. Der Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied den Vereinszweck oder die Statuten grob verletzt.

§7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Ordentliche Mitglieder sind ligaspiel- und stimmberechtigt im Verein.
  2. Aktive Mitglieder sind ligaspielberechtigt, jedoch nicht stimmberechtigt im Verein.
  3. Passive Mitglieder sind nicht ligaspiel- und nicht vereinsstimmberechtigt.
  4. Als Ligaspiele im Sinne dieser Statuten gelten ausschließlich Bewerbe, Ligen und Turniere, die vom Steirischen Dartsportverband (STDSV) organisiert oder ausgetragen werden.
  5. Andere Ligen oder Turniere (z. B. Weststeirer Cup, Sommercups oder vergleichbare Bewerbe) unterliegen nicht dieser Regelung.
  6. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Statuten sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane einzuhalten und das Ansehen des Vereins zu wahren.

§8 Vereinsorgane

Organe des Vereins sind:

  • die Generalversammlung
  • der Vorstand
  • die Rechnungsprüfer

§9 Generalversammlung

  1. Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
  2. Stimmberechtigt sind ausschließlich ordentliche Mitglieder.
  3. Die ordentliche Generalversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.

§10 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:
    • Obmann/Obfrau
    • Obmann/Obfrau-Stellvertreter/in
    • Kassier/in
    • Schriftführer/in
  2. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
  3. Der Verein wird nach außen durch den/die Obmann/Obfrau vertreten.
  4. Im Verhinderungsfall wird der/die Obmann/Obfrau durch den/die Obmann/Obfrau-Stellvertreter/in vertreten.
  5. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschrift des/der Obmanns/Obfrau und eines weiteren Vorstandsmitglieds.

§11 Rechnungsprüfer

  1. Zwei Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung gewählt.
  2. Ihnen obliegt die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins.

§12 Beitragsordnung

  1. Zur Deckung der laufenden Vereinskosten werden Mitgliedsbeiträge eingehoben.
  2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Generalversammlung beschlossen.
  3. Es gelten folgende Mitgliedsbeiträge:
    • Ordentliches Mitglied: 10 € pro Monat, jährlich im Voraus zu bezahlen (gültig ab 01.01.2027)
    • Aktives Mitglied: 5 € pro Monat, jährlich im Voraus zu bezahlen (gültig ab 01.01.2027)
    • Passives Mitglied: beitragsfrei
  4. Der Vorstand ist berechtigt, in begründeten Fällen Beitragsnachlässe oder Befreiungen zu gewähren.

§13 Schiedsgericht

  1. In allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten entscheidet ein vereinsinternes Schiedsgericht.
  2. Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Jeder Streitteil benennt ein Mitglied als Schiedsrichter/in. Die beiden so bestellten Schiedsrichter/innen wählen ein drittes Mitglied als Vorsitzende/n des Schiedsgerichts.
  3. Das Schiedsgericht entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.
  4. Der ordentliche Rechtsweg ist erst nach Ausschöpfung des vereinsinternen Schiedsverfahrens zulässig.


§14 Auflösung des Vereins

  1. Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung beschlossen werden.
  2. Bei Auflösung oder Wegfall des Vereinszwecks fällt das verbleibende Vereinsvermögen einem gemeinnützigen Zweck im Bereich Sport zu.

§14 Datenschutz

  1. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG).
  2. Die Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die entsprechenden Rechte der Mitglieder sind in einer gesonderten DSGVO-Einwilligungserklärung geregelt, die integraler Bestandteil der Vereinsunterlagen ist.

§15 Schlussbestimmungen

Diese Statuten treten mit Beschluss der Generalversammlung in Kraft.

VEREINSSTATUTEN DSV PHÖNIX Index: V1.0_2025_12