§1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
- Der Verein führt den Namen „Dartssportverein Phönix“.
- Der Sitz des Vereins ist 8530 Deutschlandsberg, Steiermark.
- Das Vereinslokal befindet sich im Café Phönix, Familie Arndt, Glashüttenstraße 46, 8530 Deutschlandsberg.
- Der Tätigkeitsbereich des Vereins erstreckt sich auf Österreich.
§2 Zweck des Vereins
- Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung, Pflege und Ausübung des Dartsports.
- Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- regelmäßigen Trainings- und Spielbetrieb
- Teilnahme an Ligen, Meisterschaften und sportlichen Bewerben
- Durchführung von Vereinsveranstaltungen und Turnieren
- Förderung des sportlichen und kameradschaftlichen Miteinanders
§3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
- Die ideellen Mittel sind:
- sportliche Aktivitäten und Trainings
- Vereinsabende und Veranstaltungen
- Teilnahme an Wettkämpfen
- Die materiellen Mittel sind:
- Mitgliedsbeiträge
- freiwillige Spenden
- Einnahmen aus Veranstaltungen
§4 Arten der Mitgliedschaft
- Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in folgende Mitgliedsarten:
- Ordentliche Mitglieder
- Aktive Mitglieder
- Passive Mitglieder
- Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen, die den Verein voll unterstützen und am Vereinsleben teilnehmen.
- Aktive Mitglieder sind natürliche Personen, die am sportlichen Spielbetrieb teilnehmen, jedoch kein Stimmrecht im Verein besitzen.
- Passive Mitglieder sind natürliche Personen, die den Verein ideell unterstützen.
§5 Erwerb der Mitgliedschaft
- Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt auf Grund eines schriftlichen Beitrittsantrags.
- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§6 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch:
- freiwilligen Austritt
- Ausschluss durch den Vorstand
- Tod des Mitglieds
- Der Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied den Vereinszweck oder die Statuten grob verletzt.
§7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Ordentliche Mitglieder sind ligaspiel- und stimmberechtigt im Verein.
- Aktive Mitglieder sind ligaspielberechtigt, jedoch nicht stimmberechtigt im Verein.
- Passive Mitglieder sind nicht ligaspiel- und nicht vereinsstimmberechtigt.
- Als Ligaspiele im Sinne dieser Statuten gelten ausschließlich Bewerbe, Ligen und Turniere, die vom Steirischen Dartsportverband (STDSV) organisiert oder ausgetragen werden.
- Andere Ligen oder Turniere (z. B. Weststeirer Cup, Sommercups oder vergleichbare Bewerbe) unterliegen nicht dieser Regelung.
- Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Statuten sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane einzuhalten und das Ansehen des Vereins zu wahren.
§8 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind:
- die Generalversammlung
- der Vorstand
- die Rechnungsprüfer
§9 Generalversammlung
- Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
- Stimmberechtigt sind ausschließlich ordentliche Mitglieder.
- Die ordentliche Generalversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
§10 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus:
- Obmann/Obfrau
- Obmann/Obfrau-Stellvertreter/in
- Kassier/in
- Schriftführer/in
- Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
- Der Verein wird nach außen durch den/die Obmann/Obfrau vertreten.
- Im Verhinderungsfall wird der/die Obmann/Obfrau durch den/die Obmann/Obfrau-Stellvertreter/in vertreten.
- Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschrift des/der Obmanns/Obfrau und eines weiteren Vorstandsmitglieds.
§11 Rechnungsprüfer
- Zwei Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung gewählt.
- Ihnen obliegt die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins.
§12 Beitragsordnung
- Zur Deckung der laufenden Vereinskosten werden Mitgliedsbeiträge eingehoben.
- Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Generalversammlung beschlossen.
- Es gelten folgende Mitgliedsbeiträge:
- Ordentliches Mitglied: 10 € pro Monat, jährlich im Voraus zu bezahlen (gültig ab 01.01.2027)
- Aktives Mitglied: 5 € pro Monat, jährlich im Voraus zu bezahlen (gültig ab 01.01.2027)
- Passives Mitglied: beitragsfrei
- Der Vorstand ist berechtigt, in begründeten Fällen Beitragsnachlässe oder Befreiungen zu gewähren.
§13 Schiedsgericht
- In allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten entscheidet ein vereinsinternes Schiedsgericht.
- Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Jeder Streitteil benennt ein Mitglied als Schiedsrichter/in. Die beiden so bestellten Schiedsrichter/innen wählen ein drittes Mitglied als Vorsitzende/n des Schiedsgerichts.
- Das Schiedsgericht entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.
- Der ordentliche Rechtsweg ist erst nach Ausschöpfung des vereinsinternen Schiedsverfahrens zulässig.
§14 Auflösung des Vereins
- Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung beschlossen werden.
- Bei Auflösung oder Wegfall des Vereinszwecks fällt das verbleibende Vereinsvermögen einem gemeinnützigen Zweck im Bereich Sport zu.
§14 Datenschutz
- Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG).
- Die Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die entsprechenden Rechte der Mitglieder sind in einer gesonderten DSGVO-Einwilligungserklärung geregelt, die integraler Bestandteil der Vereinsunterlagen ist.
§15 Schlussbestimmungen
Diese Statuten treten mit Beschluss der Generalversammlung in Kraft.
VEREINSSTATUTEN DSV PHÖNIX Index: V1.0_2025_12
